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   BSG, 15.03.1979 - 9 RVs 16/78   

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https://dejure.org/1979,4208
BSG, 15.03.1979 - 9 RVs 16/78 (https://dejure.org/1979,4208)
BSG, Entscheidung vom 15.03.1979 - 9 RVs 16/78 (https://dejure.org/1979,4208)
BSG, Entscheidung vom 15. März 1979 - 9 RVs 16/78 (https://dejure.org/1979,4208)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Zur Auswahl des ärztlichen Sachverständigen, der bei der Gesamtbeurteilung der MdE im Falle mehrerer unterschiedlicher Behinderungen hinzuzuziehen ist

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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 15.03.1979 - 9 RVs 6/77

    Zur Abgrenzung des Begriffes Behinderung - Bemessung der Gesamt-MdE bei mehreren

    Auszug aus BSG, 15.03.1979 - 9 RVs 16/78
    Vielmehr sind alle Behinderungsmomente in einer Gesamtschau unter Betrachtung ihrer wechselseitigen Beziehung zueinander einzuschätzen, und zwar in einer Würdigung, wie sie dem Verfahren des ZPO § 287 entspricht (vgl auch BSG vom 1979-03-15 9 RVs 6/77 = SozR 3870 § 3 Nr. 4 und BSG vom 1979-03-15 9 RVs 7/78).
  • BSG, 15.03.1979 - 9 RVs 7/78

    Bewertung der Gesamt-MdE bei mehreren Behinderungen - Nichtanwendung

    Auszug aus BSG, 15.03.1979 - 9 RVs 16/78
    Vielmehr sind alle Behinderungsmomente in einer Gesamtschau unter Betrachtung ihrer wechselseitigen Beziehung zueinander einzuschätzen, und zwar in einer Würdigung, wie sie dem Verfahren des ZPO § 287 entspricht (vgl auch BSG vom 1979-03-15 9 RVs 6/77 = SozR 3870 § 3 Nr. 4 und BSG vom 1979-03-15 9 RVs 7/78).
  • BSG, 15.12.2016 - B 5 RS 7/16 R

    Gesetzliche Rentenversicherung; Recht der Überführung von Ansprüchen und

    b) Die prozessuale Schätzbefugnis gemäß § 287 ZPO, die nach § 202 S 1 SGG im sozialgerichtlichen Verfahren lediglich subsidiär und "entsprechend" anzuwenden ist (vgl zB BSG Urteile vom 14.7.1988 - 11/7 RAr 41/87 - SozR 4100 § 115 Nr. 2; vom 20.5.1987 - 10 RKg 12/85 - BSGE 62, 5 = SozR 1750 § 287 Nr. 1; vom 15.3.1979 - 9 RVs 16/78 - SozR 3870 § 3 Nr. 5, vom 27.7.1978 - 2 RU 37/78 - Juris RdNr 21) , greift hier von vornherein nicht ein.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2012 - L 13 SB 127/11

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

    Entscheidend sind auch insoweit vielmehr die Gegebenheiten des Einzelfalls (vgl. BSG, Urt. v. 15.3.1979 - 9 RVs 16/78, juris Rn. 15).

    In diesem Sinn hat auch das BSG die genannte Rechtsfrage bereits beantwortet, indem es ausgeführt hat, dass sich über die Kompetenz desjenigen Sachverständigen, dem die Gesamtbeurteilung des GdB bei mehreren unterschiedlichen Behinderungen obliegt, keine unverrückbaren Rechtsgrundsätze oder auch nur Richtlinien aufstellen lassen (BSG, Urt. v. 15.3.1979 - 9 RVs 16/78, juris Rn. 15).

  • BSG, 15.12.2016 - B 5 RS 4/16 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    b) Die prozessuale Schätzbefugnis gemäß § 287 ZPO, die nach § 202 S 1 SGG im sozialgerichtlichen Verfahren lediglich subsidiär und "entsprechend" anzuwenden ist (vgl zB BSG Urteile vom 14.7.1988 - 11/7 RAr 41/87 - SozR 4100 § 115 Nr. 2; vom 20.5.1987 - 10 RKg 12/85 - BSGE 62, 5 = SozR 1750 § 287 Nr. 1; vom 15.3.1979 - 9 RVs 16/78 - SozR 3870 § 3 Nr. 5; vom 27.7.1978 - 2 RU 37/78 - Juris RdNr 21) , greift hier von vornherein nicht ein.
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